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Während Sie auf die Bearbeitung Ihrer Vignette warten, empfehlen wir Ihnen, die folgende Website zu besuchen: .....

Was ist bei der Reise zu beachten?

In Österreich gelten für Autofahrer folgende Bedingungen und Ausrüstungspflichten:

  • Tagfahrlicht: Motorräder müssen immer ihr Abblendlicht einschalten, andere Fahrzeuge bei eingeschränkter Sicht und in allen Tunneln.
  • Reflektierende Weste: Für den Fahrer obligatorisch, für Mitfahrer empfohlen.
  • Warndreieck: Bei einer Panne muss es mindestens 50 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden (100 m auf der Autobahn).
  • Auto-Verbandskasten: obligatorisch, muss intakt und originalverpackt sein. Der Inhalt ist gesetzlich nicht festgelegt, empfohlen werden ÖAMTC-geprüfte Erste-Hilfe-Kästen.
  • Winterreifen: Pflicht ab 1. November bis 15. April bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Eis, Frost). Die Mindestprofiltiefe von Winterreifen beträgt 4 mm. Schneeketten sind nur auf schnee- oder eisbedeckten Straßen erlaubt, Spikereifen sind erlaubt.
  • Autokindersitz: obligatorisch für Kinder bis 150 cm oder 14 Jahre, Kinder über 135 cm können auf einer Sitzerhöhung sitzen.
  • Wichtig ist auch die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 km/h in der Gemeinde, 100 km/h außerhalb der Gemeinde, 130 km/h auf der Autobahn) und die Einhaltung der Regeln für den Alkoholkonsum am Steuer (0,099 ‰ für Fahranfänger oder Berufskraftfahrer, 0,49 ‰ für andere Fahrer).
  • On-Board-Kameras und die Verwendung von Radarwarngeräten sind in Österreich ebenfalls verboten

Wichtige Telefonnummern

  • Einheitliches Rettungssystem (112)
  • Rettungsdienst (144)
  • Bergwacht (140)
  • Polizei (133)
  • Feuerwehrleute (122)